Tattoo Cobra - Ohne Gurt, aber mit Handy LIVE im Straßenverkehr (07.07.2026)

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Ich hoffe, der Kurzclip sorgt dafür, dass Cobra demnächst aus purem Selbstschutz den Gurt anlegt und das Handy auslässt. Denn durch solche Unachtsamkeit im LIVE kann schnell etwas passieren: Kinder könnten plötzlich aus einer Seitenstraße hervorspringen und unter sein fahrendes Auto geraten oder er könnte in den Gegenverkehr geraten, wo ebenfalls Familien und Kinder gefährdet wären. Egal, welches Szenario man sich ausmalt, das Ergebnis ist immer schlimmer, als man erwartet, ganz gleich, ob man schuld ist oder nicht. Ein Beispiel: Ein Geisterfahrer kommt frontal auf dich zu, du hast Teilschuld, weil du nicht angeschnallt warst. Oder ein Kind rennt seinem Ball aus einem toten Winkel hinterher und direkt vor dein Auto, du bist rechtlich verantwortlich, auch wenn dein Handy das nicht verursacht hat. Schon allein durch die Ablenkung giltst du als Täter, selbst wenn noch nichts passiert ist. So sind nun mal unsere Gesetze und gerade Cobra sollte das aus seinen Vorgeschichten wissen. Wer sich als Kinderschützer versteht, sollte solche Risiken mitbedenken. Ich will dabei nicht seine Fahrweise kritisieren, sondern nur den Punkt setzen: Für alle Beteiligten ist es besser, wenn der Fahrer seine volle Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr widmet und nicht dem Stream. Hier vergeht Tattoo Cobra gegen: § 21a StVO – nicht angeschnallt § 23 Abs. 1a StVO – Handyverstoß (Was von jedem, jederzeit hiermit zur Anzeige gebracht werden könnte) Quelle: https://www.tiktok.com/@tattoo.cobra https://www.tiktok.com/@tattoo.cobra6 Das sind Geschichten, unverfälscht und echt. Ein Einblick in ein anderes Leben, andere Dramen. Ein Einblick, was TikTok aus Menschen macht. Diese Videos sind eine künstlerische Chronik öffentlich ausgestrahlter Livestreams verschiedener Creator. Die Szenen wurden gekürzt und chronologisch zusammengeführt, um den Verlauf eines Streaming-Konflikts nachvollziehbar darzustellen. Alle Originalinhalte gehören den jeweiligen Streamern. Ich berufe mich bei den RE-Streams u.a. auf folgende rechtliche Punkte: 1. Art. 5 Abs. 3 GG – Freiheit der Kunst 2. Art. 5 GG - Meinungsfreiheit 3. Zitatrecht (§51 Urheberrechtsgesetz) 4. Zeitgeschichte / öffentliches Interesse 5. Satire und Parodie 6. Eigene schöpferische Leistung 7. Öffentliche Quellen Sollten Beschwerde vorliegen, bitte direkt über Email ihr Anliegen mitteilen. gerhardcartoon@vk.com